Kunstbewertungen
können aus verschiedenen Anlässen erforderlich sein, sei es aus versicherungstechnischen Gründen, im Falle einer Erbschaft
oder einer Schenkung, bei der Schlichtung
von Streitfällen (vor Gericht oder außergerichtlich), oder wenn ein Verkauf angedacht ist.
Auch in Schadensfällen, zum Beispiel durch Wasserschäden, kann eine Bewertung erforderlich sein, um den Wertverlust zu ermitteln.
In diesen Fällen ermittle ich den Wert
Ihrer Kunst
und erstelle Gutachten, die den Anspruch haben, unabhängig, nachvollziehbar und verständlich zu sein.
Ortsbesichtigungen sind als Teil der Gutachtenvorbereitung selbstverständlich.
Das Honorar basiert auf einem festen, vorab vereinbarten Stundensatz.